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Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e. V.

Arbeitsgruppe Schlangen

 

  

 

Merkblatt 3

 

 

Allgemeine Empfehlungen zur Haltung von Riesenschlangen

 

Bearbeiter: Dr. D. Schmidt

 

02. Ausgabe (April 2004)

 

 

1. Vorbemerkungen

 

Seit den Anfängen der Terraristik gehören Riesenschlangen zu den bekanntesten und belieb­te­sten Terrarientieren. Ihre weltweite Gefährdung und eine gesetzliche Reglementierung ihres Handels und ihrer Haltung haben dem keinen Abbruch getan. Immer mehr Arten wer­den re­gelmäßig im Terrarium vermehrt, was einerseits mehr und mehr Importe von Wildfän­gen überflüssig macht, andererseits sie aber ständig neue Freunde gewinnen läßt. Da eine Reihe der zur Überfamilie Booidea (Riesenschlangen) zählenden Arten eine beachtliche Körperlänge und Körpermasse erreichen kann und manche Exemplare darüber hinaus ag­gressiv sein können, werden Riesenschlangen oft generell als gefährliche Wildtiere bezeich­net. Diese Vorbehalte sind jedoch nur für die großwüchsigen Arten berechtigt.

 

Die private Haltung wildlebender Tiere zum Zwecke der Liebhaberei oder Forschung ver­langt ein hohes Maß an persönlicher Verantwortung gegenüber dem lebenden Tier und der Wohn­umwelt. Die Haltung gefährlicher Reptilien erfordert neben der artgerechten Tierhal­tung auch besondere Vorkehrungen zur Vermeidung möglicher Gefahren, die vom Umgang mit diesen Tieren ausgehen können. Diese Gefahren betreffen sowohl den Halter selbst, als auch die im Umfeld der Schlangenhal­tung lebenden Mitmenschen, wie Familienmitglieder, Nachbarn oder Besucher.

 

Mit dem vorliegenden Merkblatt, in das langjährige Erfahrungen zur Haltung von Riesen­schlangen eingeflossen sind, soll ein Mindestmaß an Sachkunde vermittelt und die Rahmen­be­dingungen für die Haltung großer Riesenschlangen abgesteckt werden. Es richtet sich vor allem an die Anfänger in der Riesenschlangenhaltung und an Personen, die sich ohne eigene Erfahrungen mit der Haltung von Riesenschlangen befassen wollen oder müssen. Hinweise und Ergänzungen zu diesem Merkblatt nimmt die Leitung der AG Schlangen gern entgegen.

 

 

2. Was sind Riesenschlangen?

 

Zur Überfamilie Riesenschlangen (Booidea) können folgende Familien und Unterfamilien gerechnet werden:

Familie: Regenbogenschlangen (Xenopeltidae)

Familie: Spitzkopfpythons (Loxocemidae)

Familie: Eigentliche Riesenschlangen (Boidae)

             Unterfamilie: Pythonschlangen (Pythoninae)

             Unterfamilie: Boaschlangen (Boinae)

             Unterfamilie: Sandboas (Erycinae)

Familie: Erdboas (Tropidophiidae)

Familie: Mauritiusboas (Bolyeriidae).

Arten, die über 2 m lang werden können, kommen ausschließlich aus den Unterfamilien Pythoninae und Boinae und gehören zu nachstehenden Gattungen (in Klammern Artenzahl): Aspitides (2), Liasis (6), Morelia (3), Python (5) bzw. Acrantophis (2), Boa (1), Corallus (2), Epicrates (4), Eunectes (4) und Sanzinia (1). Von diesen

 

 

30 Arten sind nur ein Teil für die Terraristik von Bedeutung, die anderen werden nur selten oder nie im Terrarium gehalten. Körperlängen über 3 m erreicht die Hälfte von ihnen und gar nur sechs Arten davon zählen zu den eigentlichen Riesen unter den Riesenschlangen. Sie sind unter optimalen Bedingungen schon länger als 5 m geworden.  

 

 

3. Welche gesetzlichen  Bestimmungen sind zu beachten?

 

Alle Riesenschlangen sind durch das Übereinkommen über den internationalen Handel mit ge­fährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzübereinkom­men; CITES) vom 3. März 1973 in den Vertragsstaaten und in Deutschland durch das Gesetz zum Washingtoner Abkommen seit dem 23. Mai 1975 geschützt. Alle Arten sind in dessen Anhang II erfaßt, neun Arten und Unterarten sogar im Anhang I. Das Washingtoner Arten­schutzüber­einkommen reglementiert den grenzüberschreitenden Verkehr geschützter Tier- und Pflan­zenarten. Der Nachweis der Legalität des Besitzes der in seinen Anhängen erfaßten Arten muß durch "CITES-Papiere" erbracht werden. Beim Erwerb einer Riesenschlange sind die zu die­sem Tier gehörenden Dokumente mit zu übernehmen. 

 

Mit der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates vom 3. Dezember 1982 zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft, zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1970/92 der Kommission vom 30. Juni 1992, wurden u. a. zusätzliche Vorschriften für den Verkehr innerhalb der EG sowie für eine Reihe von Arten durch einen zusätzlichen Anhang C strengere Schutzmaßnahmen erlassen. Von den Riesenschlangen sind Boa constrictor, Eunectes spp., Python spp. sowie Eryx jaculus im Anhang C2 aufgenommen. Für die Einfuhr von Exemplaren dieser Arten in die EG ist außer der nach dem Washingtoner Artenschutz­übereinkommen vorgeschriebenen Ausfuhrgenehmigung zusätzlich eine Einfuhrgenehmi­gung zu beantragen.

 

Den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wurde ferner die Mög­lichkeit gegeben, weitere, strengere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Bundesrepublik Deutschland hat be­reits von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Bundesartenschutz­verordnung vom 18. September 1989, zuletzt geändert durch die zweite Verordnung zur Än­derung der Bundesar­tenschutzverordnung vom 9. Juli 1994, schreibt weitere Schutzmaßnah­men vor. So sind bei­spielsweise für Anakondas (Anlage 2 der  BArtSchV) bei der Ein- und Ausfuhr zusätzliche Genehmigungen erforderlich. Ferner werden u. a. für die Haltung, Ver­mehrung und Vermark­tung von Wirbeltieren der nach der Bundesartenschutzverordnung besonders ge­schützten Arten, zu denen alle Riesenschlangen gehören, besondere Vorschriften erlassen.

 

In einigen Bundesländern gehören Riesenschlangen ab 3 m Körperlänge zu den gefährlichen Tieren, für deren Haltung besondere Auflagen erteilt werden (können). In diesem Fall greift dann natürlich auch das bundesdeutsche Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 19. Februar 1987, das im § 121 das Halten gefährlicher Tiere regelt. Danach handelt vorsätzlich oder fahrlässig, wer als Verantwortlicher für die Beaufsichtigung ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art sich frei umherbewegen läßt oder es unterläßt, "die nötigen Vorsichtsmaß­nahmen zu treffen, um Schäden durch das Tier zu verhüten".

 

Jeder Schlangenliebhaber ist somit angehalten, sich vor der Einrichtung einer Riesenschlan­genhal­tung über die für seinen Wohnort geltenden gesetzlichen Regelungen eingehend zu informie­ren. Auskunftsstelle kann hierfür die Untere Naturschutzbehörde oder das Ord­nungs­amt sein. Auf mögliche Regelungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann an dieser Stelle nicht eingegangen werden.

 

 

4. Welche Anforderungen sollte ein Halter von Riesenschlangen erfüllen?

 

Zur Haltung von Tieren in Menschenhand gehört generell ein hohes Verantwortungsbewußt­sein dem Tier gegenüber, das eine der jeweiligen Art angepaßte Haltung und Pflege umfaßt. An Terrarianer sind dabei besondere Anforderungen gestellt. Im besonderen Maße sind vom Pfleger großwüchsiger Arten Besonnenheit und Umsicht sowie möglichst mehrjährige Er­fah­rungen in der Schlangenhaltung zu erwarten. Eine Riesenschlangenhaltung aus falschen Ehr­geiz, Imponiergehabe oder Renommiersucht ist abzulehnen. Die Aufsichtspflicht gegen­über Kindern und fremden Personen ist unbedingt zu beachten. Zum Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse sollte der entsprechende Sachkundenachweis erworben werden.

 

 

 

 

5. Welche Mindestanforderungen sind an eine sichere Verwahrung zu stellen?

 

Eine artgemäße Haltung bezüglich der unterschiedlichen Ansprüche der verschiedenen Arten an das Terrarienklima, die Terrarieneinrichtung, das Futter und an das Sicherheitsbedürfnis ist Grundvoraussetzung bei der Riesenschlangenpflege. Es sei hier auf das 1997 verabschiedete Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien (erarbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) hingewiesen.

 

Riesenschlangen bis 3 m Länge stellen, ebenso wie ungiftige Nattern dieser Größenordnung, keine objektive Bedrohung für erwachsene Menschen dar. Eine sichere Unterbringung, die natürlich ein Entweichen der Schlange absolut verhindert, dient in erster Linie dem Schutz der Schlange selbst. Dazu muß das Terrarium mit den heute zur Verfügung stehenden techni­schen Mitteln fugendicht und stabil gebaut sein. Es wird empfohlen, dass das Terrarium abgeschlos­sen werden kann. Lüftungsöffnungen müssen in geeigneter Weise gesichert sein. Die Stärke der Scheiben sollte je nach Größe des Tieres mindestens 4 bis 6 mm, bei mehr als 3 m langen Exemplaren wenigstens 6 bis 10 mm betragen. Die Verwendung von Verbund­glas und ggf. Drahtglas - bei Seitenscheiben - wäre wünschenswert.

 

Die Elektroinstallation darf für die Tiere nicht erreichbar sein. Das Wasserbecken muß so groß sein, dass die Riesenschlange bei Bedarf darin untertauchen kann. Die Pflege wird er­leichtert, wenn Wasserzufluß und -abfluß von außen gehandhabt werden können. Alle Ein­richtungen im Terrarium müssen fest verankert sein. Es ist zu berücksichtigen, dass sich keine festen Einrichtungsgegenstände (Kletterstämme, Steine u. ä.) im Terrarium so dicht an einer Scheibe befinden, dass sich die Tiere zwischen Gegen­stand und Scheibe zwängen können. Besonders bei größeren Tieren ist darauf zu achten, dass die Schlangen nach hinten genügend Rückzugsmöglichkeiten haben. Bei der Pflege besonders aggressiver Exemplare empfiehlt sich eine beheizte Schlupfkiste mit Schieber oder die Möglichkeit zur Abtrennung eines Teils des Terrariums bei der Durchführung von Wartungsarbeiten. Bei begehbaren Terrarien ist auch der Bewegungsspielraum des Pflegers zu berücksichtigen. Alle anderen Terrarien erfor­dern einen ausreichenden Freiraum davor.

 

Bei Betrieb mehrerer Terrarien ist ein separater Raum sinnvoll, aber nicht Bedingung. Steht ein Terrarienraum nicht zur Verfügung, sollten die Terrarien dort aufgestellt werden, wo eine gewisse Störfreiheit gewährleistet ist. Die einzelnen Arten und Individuen sind höchst indivi­duell anpassungsfähig und sensible Exemplare zeigen bei häufigen Störungen deutliche Streßsymptome. Die Anordnung der Terrarien ist auch abhängig von der Größe der Tiere und muß gewährleisten, dass ein doch einmal entwichenes Tier schnell wiedergefunden werden kann.

 

Bei Terrarienanlagen ist man geneigt, den vorhandenen Platz in der Höhe voll auszunutzen und Terrarien auch über der eigenen Körpergröße zu errichten. Terrarien mit Riesenschlangen von mehr als etwa 1,5 m Länge sollten jedoch in einer Höhe angebracht werden, die uneinge­schränkte Einsicht in das Terrarium erlaubt. Der für die Schlange plötz­lich erscheinende Kopf des Terrarianers, der - womöglich auf einer Leiter stehend - das obere Terrarium bedienen will, kann auch bei sonst ruhigen Tieren einen Reflexbiss provozieren.

 

 

6. Welcher Umgang mit großen Riesenschlangen wird geraten?

 

Bei Riesenschlangen von mehr als 3 m Länge, die zwar bei sachgemäßem Umgang keine Be­drohung für das Leben eines Menschen darstellen, sind aber entsprechend größere Bissver­let­zungen möglich, weshalb besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten sind.

 

Wie bei allen Schlangen sind generell ein Herausnehmen der Tiere aus dem Terrarium und ein Manipulieren mit ihnen auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Riesen­schlangen über 4 m Länge sind zudem einem erwachsenen Menschen kräftemäßig überlegen. Deshalb hat beim Hantieren mit solchen Tieren oder beim Reinigen ihres Terrariums immer eine zweite Person in Rufweite anwesend zu sein.