AG Schlangen

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Statut


Foto: Y&T Klesius 2004


Deutsche Gesellschaft für Herpetologie
und Terrarienkunde e. V.

DGHT – Geschäftsstelle
Postfach 1421
D–53351 Rheinbach
02225-703333
02225-703338
http://www.dght.de

Leiter der AG Schlangen 

Bernd Skubowius

ophidia(at)pinesnake.de

 

1.        DGHT- Verband

 1.1    Die AG Schlangen ist eine fachspezifische Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft für

        Herpetologie und Terrarienkunde DGHT e. V.

1.2    Die Satzung der DGHT e. V. bildet die Grundlage für den Status, die Tätigkeit und die Mitgliedschaft in der AG           Schlangen.

 

2.        Zweck, Aufgaben und Arbeitsweise

 2.1   Zweck der AG Schlangen ist der spezifische Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern

        und die Förderung der Herpetologie und Terrarienkunde der Schlangen bei Interessenten.

2.2   Die Aufgaben der AG Schlangen umfassen folgende Schwerpunkte:

        - Vermehrung von Schlangen zur Vermeidung von Naturentnahmen,

        - Erweiterung des Wissensstandes im Fachgebiet,

        - Informationserfassung, -registrierung und Zurverfügungstellung,

        - Verbreitung fachlicher Kenntnisse und Erfahrungen,

        - Information über fachbezogene Vorschriften und Verordnungen sowie deren Einhaltung.

2.3     Es finden jährlich ein bis zwei Arbeitstagungen statt, die in der Regel am Wochenende über

ein oder zwei Tage abgehalten werden.

2.4   Zur AG-internen Information werden jährlich ein bis zwei Mittelungsblätter herausgegeben.

2.5   Zur AG-internen Information werden der Tierbestand und die Nachzuchten zentral erfaßt und

        auf Anfrage den AG-Mitgliedern zur Kenntnis gegeben. Veröffentlichungen erfolgen nur in

        zusammengefasster Form.

 

3.        Mitgliedschaft

 3.1    Jedes Mitglied der DGHT e. V. kann Mitglied in der AG Schlangen werden, wenn es aktiv an

        den Aufgaben der AG Schlangen mitwirken will.

3.2   Die Aufnahme erfolgt durch eine Beitrittserklärung, die Entrichtung des entsprechenden

        Jahresbeitrages und der Registrierung bei der AG-Leitung.

3.3   Der Austritt ist schriftlich der AG-Leitung mitzuteilen und wirkt mit Posteingang.

3.4   Eine Doppelmitgliedschaft in anderen fachspezifischen Arbeitsgruppen der DGHT e. V. ist zulässig.

3.5      Die Mitgliedschaft erlischt von selbst, wenn der fällige Jahresbeitrag nach einer Mahnung

nicht bis zum 30. Juni des Jahres gezahlt wurde.

3.6      Interessenten, die nicht Mitglieder der DGHT e. V. sind, können sich als Interessenten in die

        AG  Schlangen eintragen lassen und bedingt an den AG- Tagungen teilnehmen.

 

 4.        Rechte und Pflichten der Mitglieder 

4.1    Jedes Mitglied hat das Recht die AG- Tagungen zu besuchen und das Mitteilungsblatt ohne

        Bezahlung zu empfangen.

4.2    Jedes Mitglied hat das Recht, Vorschläge zur Durchführung und Ausgestaltung der AG-Tagungen 

        und zum Inhalt des Mitteilungsblattes zu unterbreiten und der AG-Leitung mitzuteilen.

4.3    Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Ziele der AG Schlangen durch aktive Mitwirkung zu fördern

        und das Statut einzuhalten.

 

5.        Kostenbeiträge

 5.1    Zur Bestreitung anfallender Kosten für die Durchführung der Tagungen, die Herausgabe des

        Mitteilungsblattes den notwendigen Schriftverkehr. Postgebühren und die Anschaffung AG-

        eigener technischer Geräte, Literatur u.ä. wird ein jährlicher Kostenbeitrag in Höhe von

        € 10,- von allen AG-Mitgliedern erhoben.

5.2    Der AG-Kostenbeitrag ist zum 31. März. im Jahr fällig und an den Schatzmeister der AG zu

        entrichten.

5.3    Erfolgt ein Beitritt zur AG Schlangen in der zweiten Jahreshälfte, sind für dieses Jahr € 5,-

        zu entrichten.

5.4   Rückzahlungen des AG-Kostenbeitrages bei Austritt erfolgen nicht.

5.5   Der AG-Kostenbeitrag der AG Schlangen ist unabhängig vom DGHT- Beitrag.

5.6   Veränderungen des AG- Kostenbetrages sind mit Vorlage des Kassenberichtes einer Begründung durch die

 AG-Leitung und nach mehrheitlicher Zustimmung durch die AG- Mitgliedschaft  für das folgende Geschäftsjahr zulässig.

 

6.        Leitung der Arbeitsgruppe

 6.1   Die AG wird von einer AG-Leitung nebenamtlich geleitet.

6.2   Die AG-Leitung besteht aus drei bis fünf Leitungsmitgliedern, deren Funktionen den

        Erfordernissen entsprechend in der AG-Leitung verteilt werden.

6.3      Die Wahl der AG-Leitung erfolgt im Abstand von drei Jahren oder jeweils im Jahr der Wahl

        des DGHT e. V. - Vorstandes.

6.4   Die Wahl erfolgt in einer AG- Tagung, wenn mindestens 12 Wochen vorher die Wahl auf die

        Tagungsordnung gesetzt wurde.

6.5   Die Wahl erfolgt namentlich und offen.

6.6   Gewählt wurde, wer die meisten der abgegebenen Stimmen erhält.

6.7   Die AG- Leitung ist gegenüber dem DGHT e. V. - Vorstand entsprechend der Satzung rechenschaftspflichtig.

6.8   Die AG Schlangen übernimmt mit ihrer Gründung materielle und finanzielle Mittel der

        ehemaligen ZAG Schlangen.

 

7.        AG- Tagungen 

7.1   In den AG- Tagungen erfolgt der Erfahrungsaustausch der Mitglieder und Interessenten durch

        Fachvorträge und Diskussionen.

7.2   Zur Wissenserweiterung sind auch Gast-Vorträge und ggf. Exkursionen in das Programm

        aufzunehmen.

7.3      Der Tagungsort ist nicht feststehend und richtet sich sowohl nach den Anreiseentfernungen der

        Mitglieder als auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Er ist in der Regel auf der voran-

        gehenden AG- Tagung festzulegen.

7.4   Alle AG-Mitglieder unterstützen die AG-Leitung aktiv bei der Vorbereitung und Durchführung

        der AG- Tagungen.

7.5   AG-Mitglieder haben zu den AG- Tagungen freien Eintritt. Für alle Nebenkosten kommen sie

        selbst auf.

7.6   Interessenten können an den AG- Tagungen teilnehmen, wenn sie eine Einladung erhalten und

        ihre Teilnahme vorher bestätigt haben.

7.7   Interessenten ohne Einladung können bei freien Plätzen an Tagung und Exkursionen teil-

        nehmen.

7.8   Interessenten entrichten eine Tagungsgebühr in Höhe von € 10,-.

7.9   Zu AG- Tagungen als Wahlveranstaltungen sind von der AG-Leitung ein Tätigkeitsbericht und

        ein Kassenbericht vorzulegen die von der AG -Mitgliederversammlung zu bestätigen und dem

        DGHT e. V. - Vorstand zur Prüfung vorzulegen sind.

 

8.     Mitteilungsblatt 

8.1   AG-interne Informationen über Haltung, Nachzucht, Naturbeobachtungen, Literaturhinweise,

        die AG-Arbeit u.a. werden in Mitteilungsblättern den AG-Mitgliedern zugänglich gemacht.

8.2      Das AG-Mitteilungsblatt ist eine fachspezifische Ergänzung zum DGHT e. V. - Rundbrief und

        zur  "elaphe".

8.3   Zur Zusammenstellung gezielter Zuchtgruppen werden auch Tiergesuche und -angebote

        aufgenommen.

8.4   Interessenten können überzählige Mitteilungsblätter auf den AG-Tagungen erwerben.

 

9.     Tiertausch 

9.1        Die AG- Tagungen können für den Tiertausch genutzt werden. Dazu werden Tierangebot und

         – nachfrage in die Tagesordnung aufgenommen

9.2    Der kommerzielle Handel mit Tieren, Pflanzen, Literatur, Technik u.a wird nicht gestattet.

9.3    Beim Tiertausch und anderen Tierveräußerungen sind die Bestimmungen des Artenschutzes

         einzuhalten.

9.4    Der Austausch gefährlicher Schlangen und Insekten am Rande der AG-Tagung hat nur in Aus-

         nahmefällen nach vorheriger Zustimmung durch den Veranstalter und unter Einhaltung

         besonderer Sicherheitsvorkehrungen zu erfolgen.

  

10.    Auflösung

10.1  Die Auflösung der AG Schlangen kann erfolgen, wenn die Mitgliederstärke weniger als 10

         Mitglieder beträgt.

10.2    Das materielle Eigentum geht dann an die DGHT e. V. über, wenn nicht unmittelbar mit der

         Auflösung und mit der Mehrzahl der AG-Mitglieder eine neue Arbeitsgruppe in der

         DGHT e. V. entsteht.

 

11.    Beschlussfassung

11.1  Dieses Statut wurde auf der AG- Tagung am 12.10.1991 in Halle beraten und beschlossen.

11.2  Dieses Statut tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.

  

Halle, den 12. Oktober 1991