FASSUNG
VOM 13. März 2004
Strukturen,
Verpflichtungen und Inhalte der DGHT-Untergruppierungen
Allgemeine
Strukturen, Verpflichtungen und Inhalte
1. Jede Untergruppierung der DGHT muss eine Leitung
haben, die mindestens aus Leiter/in und Kassenverantwortlichem/
Stellvertreter/in besteht. Diese müssen dem DGHT- Vorstand schriftlich benannt werden. Änderungen in der
Leitungsstruktur werden der Geschäftsstelle mitgeteilt. Leiter(in)/
Stellvertreter(in) soll an den 2x jährlich stattfindenden
Beiratssitzungen teilnehmen.
2. Vor Gründung einer Untergruppierung ist ein schriftlicher Antrag an
den DGHT- Vorstand zu richten, welcher die Zielsetzung der Untergruppierung
beinhalten muss.
3. Die Satzung der DGHT muss von der Untergruppierung schriftlich
anerkannt werden. Die Untergruppierung muss die Regeln und Vorgaben der
DGHT einhalten.
4. Mindestens alle 3 Jahre ist die Leitung der Untergruppierung zu wählen.
Wahlberechtigt und wählbar sind nur DGHT-Mitglieder, die der
Untergruppierung angehören. Von der Mitgliederversammlung muss ein
Protokoll mit Anwesenheitsliste und Wahlergebnis angefertigt und an die
Geschäftsstelle geschickt werden.
5. Von den Mitgliedern und Besuchern soll eine Kostenumlage erhoben
werden, die nur kostendeckend sein darf. Die Umlage soll möglichst bar
bei den Treffen entrichtet werden. Kostenumlagen von Nichtmitgliedern des
DGHT Hauptvereins stellen steuerlich Einnahmen aus einem Zweckbetrieb dar.
Sie unterliegen der Umsatzsteuer in Höhe von 7%. Diese Beträge werden
von der DGHT in der gemeinsamen Steuererklärung mit angegeben und die
Steuer beglichen. Sie sind auf Anforderung der DGHT zu erstatten.
6. Die Untergruppierungen sollen dafür Sorge tragen, dass die
Besucher/Interessenten der DGHT beitreten.
7. Die Leitung der Untergruppierung muss jährlich bis Ende Februar für
das vorangegangene Kalenderjahr eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung
nach vorgegebenem Muster erstellen und mit allen Originalbelegen (die den
steuerlichen Anforderungen entsprechen müssen) an den DGHT- Schatzmeister
schicken. Diese Unterlagen sind für steuerliche Überprüfungen
notwendig, daher muss ein lückenloser Nachweis für Aufwendungen und
Umlagen erbracht werden.
8. Stadtgruppen/Landesverbände sollen sich mindestens viermal, AG`s
mindestens einmal jährlich treffen. Diese Treffen müssen mit Programm
rechtzeitig der DGHT- Geschäftsstelle zur Veröffentlichung in der
„elaphe“ und im Internet mitgeteilt werden. Berichte von allgemeinem
Interesse sollten in einer DGHT eigenen Publikation veröffentlicht
werden. Die AG`s sollen über ihre Aktivitäten regelmäßig in der
„elaphe“ berichten.
9. Alle DGHT- Mitglieder haben Anspruch auf Teilnahme an sämtlichen
Veranstaltungen (mit Ausnahme der AG ARK) und anderen Beratungsangeboten
der Untergruppierungen.
10. Die Zugehörigkeit zur DGHT muss in den Programmen, Infoblättern u.a.
Veröffentlichungen erkennbar sein. Schriftliche Stellungnahmen, bei denen
im Namen der DGHT geworben oder gearbeitet wird, müssen vorab dem
Vorstand zur Kenntnis gebracht werden.
11. Von allen Untergruppierungen wird die Bereitschaft zur Förderung von
Einsteigern erwartet.
12. Neue Publikationen und Mitteilungsblätter dürfen nur mit Genehmigung
des DGHT- Vorstandes erscheinen. 10 Belegexemplare aller Veröffentlichungen
erhält die Geschäftsstelle. Einnahmen aus Werbung in diesen
Publikationen stellen Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
dar und müssen in vollem Umfang versteuert werden. Eine Versteuerung
erfolgt im Rahmen der Steuererklärung des Hauptvereins. Die Beträge sind
nach Aufforderung der DGHT zu erstatten (ca. 25% Körperschaftssteuer und
16% Umsatzsteuer).
13. Die Untergruppierungen erhalten keine finanzielle Unterstützung durch
den Bundesverband. Wie bisher ist der Bundesverband bereit, einzelne
finanzielle Risiken überschaubarer Art abzusichern. Derartige
Risikoabsicherungen müssen bis zum 30.09. des Vorjahres beim
Schatzmeister angemeldet und durch ihn genehmigt werden, damit sie bei der
Erstellung des finanziellen Wirtschaftsplanes für das Folgejahr berücksichtigt
werden können.
14. Die Untergruppierungen dürfen Börsen, Ausstellungen und die
Bewirtung während ihrer Veranstaltungen selbst durchführen. Auch diese
Aktivitäten stellen einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar und müssen
in vollem Umfang versteuert werden. Eine Versteuerung erfolgt im Rahmen
der Steuererklärung des Hauptvereins. Die Beträge sind nach Aufforderung
der DGHT zu erstatten (ca. 25% Körperschaftssteuer und 16% Umsatzsteuer).
15. Die Untergruppierungen dürfen Dritten den Verkauf von Büchern und
Zubehör bei ihren Veranstaltungen auf Namen und Rechnung des Dritten
erlauben. Etwaige Provisionszahlungen stellen Einnahmen aus einem
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar und müssen in vollem Umfang
versteuert werden. Eine Versteuerung erfolgt im Rahmen der Steuererklärung
des Hauptvereins. Die Beträge sind nach Aufforderung durch die DGHT an
diese zu erstatten (ca. 25% Körperschaftssteuer und 16% Umsatzsteuer).
16. Die Untergruppierungen dürfen ihre eigenen und die DGHT-
Publikationen
verkaufen. Diese Einnahmen fallen steuerlich unter den Zweckbetrieb und müssen
in vollem Umfang versteuert werden. Eine Versteuerung erfolgt im Rahmen
der Steuererklärung des Hauptvereins. Die Beträge sind nach Aufforderung
der DGHT dieser zu erstatten (ca. 7% Umsatzsteuer).
17. Die Untergruppierungen, die eingetragene Vereine sind, müssen als
Verein der DGHT beitreten und nach Vereinsrecht verfahren.
18. Die Untergruppierungen sind Ansprechpartner für die nicht selektive
Vermittlung von beschlagnahmten Tieren.
19. Die Arbeitsgemeinschaften sollten Einfluss auf die Züchterlisten
nehmen und Vorschläge für die Aufnahme geeigneter Personen machen.
Ebenso sollten die fachspezifischen Gruppierungen dafür Sorge tragen,
dass, soweit möglich, dort nur geeignete Personen verzeichnet sind.
Ziele
der Untergruppierungen
-
Erweiterung
des Wissensstandes durch Erfahrungsaustausch
-
Gezielte,
koordinierte Zucht verschiedener Arten
-
Verbreitung
fachlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Ergebnisse durch
Publikationen in
Fachzeitschriften und durch Vorträge
-
Anlage
einer möglichst vollständigen Kartei der Publikationen über die
Tiergruppe der AG
-
Die
AG soll Ansprechpartner für alle Fragen der Biologie, Systematik,
Haltung und Zucht sein
-
In
Verbindung mit dem DGHT- Vorstand soll auch der Schutz der Arten und
Lebensräume betrieben
werden.
Vorteile
für die Untergruppierungen
-
Versicherungsschutz
bei Veranstaltungen
-
Keine
gesonderten Steuererklärungen notwendig
- Spendenquittungen
über die DGHT erhältlich
- Das
DGHT- Logo kann von der Untergruppierung verwendet werden
- Die
DGHT- Publikationen verschaffen ein größeres Forum für Berichte etc.
- Projektbezogene
Zuschüsse seitens der DGHT speziell für AGs möglich
- Mitarbeit
der Leitung im DGHT- Beirat
-
Der
Leiter kann nach Rücksprache mit dem Vorstand für die DGHT auftreten
©DGHT 2005
Quelle:
http://dght.de/satzung/gruppen.htm
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