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FASSUNG VOM 13. März 2004
Strukturen, Verpflichtungen und Inhalte der DGHT-Untergruppierungen

Allgemeine Strukturen, Verpflichtungen und Inhalte

1. Jede Untergruppierung der DGHT muss eine Leitung haben, die mindestens aus Leiter/in und Kassenverantwortlichem/ Stellvertreter/in besteht. Diese müssen dem DGHT- Vorstand schriftlich benannt werden. Änderungen in der Leitungsstruktur werden der Geschäftsstelle mitgeteilt. Leiter(in)/ Stellvertreter(in) soll an den 2x jährlich stattfindenden Beiratssitzungen teilnehmen.

2. Vor Gründung einer Untergruppierung ist ein schriftlicher Antrag an den DGHT- Vorstand zu richten, welcher die Zielsetzung der Untergruppierung beinhalten muss.

3. Die Satzung der DGHT muss von der Untergruppierung schriftlich anerkannt werden. Die Untergruppierung muss die Regeln und Vorgaben der DGHT einhalten.

4. Mindestens alle 3 Jahre ist die Leitung der Untergruppierung zu wählen. Wahlberechtigt und wählbar sind nur DGHT-Mitglieder, die der Untergruppierung angehören. Von der Mitgliederversammlung muss ein Protokoll mit Anwesenheitsliste und Wahlergebnis angefertigt und an die Geschäftsstelle geschickt werden.

5. Von den Mitgliedern und Besuchern soll eine Kostenumlage erhoben werden, die nur kostendeckend sein darf. Die Umlage soll möglichst bar bei den Treffen entrichtet werden. Kostenumlagen von Nichtmitgliedern des DGHT Hauptvereins stellen steuerlich Einnahmen aus einem Zweckbetrieb dar. Sie unterliegen der Umsatzsteuer in Höhe von 7%. Diese Beträge werden von der DGHT in der gemeinsamen Steuererklärung mit angegeben und die Steuer beglichen. Sie sind auf Anforderung der DGHT zu erstatten.

6. Die Untergruppierungen sollen dafür Sorge tragen, dass die Besucher/Interessenten der DGHT beitreten.

7. Die Leitung der Untergruppierung muss jährlich bis Ende Februar für das vorangegangene Kalenderjahr eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung nach vorgegebenem Muster erstellen und mit allen Originalbelegen (die den steuerlichen Anforderungen entsprechen müssen) an den DGHT- Schatzmeister schicken. Diese Unterlagen sind für steuerliche Überprüfungen notwendig, daher muss ein lückenloser Nachweis für Aufwendungen und Umlagen erbracht werden.

8. Stadtgruppen/Landesverbände sollen sich mindestens viermal, AG`s mindestens einmal jährlich treffen. Diese Treffen müssen mit Programm rechtzeitig der DGHT- Geschäftsstelle zur Veröffentlichung in der „elaphe“ und im Internet mitgeteilt werden. Berichte von allgemeinem Interesse sollten in einer DGHT eigenen Publikation veröffentlicht werden. Die AG`s sollen über ihre Aktivitäten regelmäßig in der „elaphe“ berichten.

9. Alle DGHT- Mitglieder haben Anspruch auf Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen (mit Ausnahme der AG ARK) und anderen Beratungsangeboten der Untergruppierungen.

10. Die Zugehörigkeit zur DGHT muss in den Programmen, Infoblättern u.a. Veröffentlichungen erkennbar sein. Schriftliche Stellungnahmen, bei denen im Namen der DGHT geworben oder gearbeitet wird, müssen vorab dem Vorstand zur Kenntnis gebracht werden.
11. Von allen Untergruppierungen wird die Bereitschaft zur Förderung von Einsteigern erwartet.

12. Neue Publikationen und Mitteilungsblätter dürfen nur mit Genehmigung des DGHT- Vorstandes erscheinen. 10 Belegexemplare aller Veröffentlichungen erhält die Geschäftsstelle. Einnahmen aus Werbung in diesen Publikationen stellen Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar und müssen in vollem Umfang versteuert werden. Eine Versteuerung erfolgt im Rahmen der Steuererklärung des Hauptvereins. Die Beträge sind nach Aufforderung der DGHT zu erstatten (ca. 25% Körperschaftssteuer und 16% Umsatzsteuer).

13. Die Untergruppierungen erhalten keine finanzielle Unterstützung durch den Bundesverband. Wie bisher ist der Bundesverband bereit, einzelne finanzielle Risiken überschaubarer Art abzusichern. Derartige Risikoabsicherungen müssen bis zum 30.09. des Vorjahres beim Schatzmeister angemeldet und durch ihn genehmigt werden, damit sie bei der Erstellung des finanziellen Wirtschaftsplanes für das Folgejahr berücksichtigt werden können.

14. Die Untergruppierungen dürfen Börsen, Ausstellungen und die Bewirtung während ihrer Veranstaltungen selbst durchführen. Auch diese Aktivitäten stellen einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar und müssen in vollem Umfang versteuert werden. Eine Versteuerung erfolgt im Rahmen der Steuererklärung des Hauptvereins. Die Beträge sind nach Aufforderung der DGHT zu erstatten (ca. 25% Körperschaftssteuer und 16% Umsatzsteuer).

15. Die Untergruppierungen dürfen Dritten den Verkauf von Büchern und Zubehör bei ihren Veranstaltungen auf Namen und Rechnung des Dritten erlauben. Etwaige Provisionszahlungen stellen Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar und müssen in vollem Umfang versteuert werden. Eine Versteuerung erfolgt im Rahmen der Steuererklärung des Hauptvereins. Die Beträge sind nach Aufforderung durch die DGHT an diese zu erstatten (ca. 25% Körperschaftssteuer und 16% Umsatzsteuer).

16. Die Untergruppierungen dürfen ihre eigenen und die DGHT- Publikationen verkaufen. Diese Einnahmen fallen steuerlich unter den Zweckbetrieb und müssen in vollem Umfang versteuert werden. Eine Versteuerung erfolgt im Rahmen der Steuererklärung des Hauptvereins. Die Beträge sind nach Aufforderung der DGHT dieser zu erstatten (ca. 7% Umsatzsteuer).

17. Die Untergruppierungen, die eingetragene Vereine sind, müssen als Verein der DGHT beitreten und nach Vereinsrecht verfahren.

18. Die Untergruppierungen sind Ansprechpartner für die nicht selektive Vermittlung von beschlagnahmten Tieren.

19. Die Arbeitsgemeinschaften sollten Einfluss auf die Züchterlisten nehmen und Vorschläge für die Aufnahme geeigneter Personen machen. Ebenso sollten die fachspezifischen Gruppierungen dafür Sorge tragen, dass, soweit möglich, dort nur geeignete Personen verzeichnet sind.

Ziele der Untergruppierungen

  • Erweiterung des Wissensstandes durch Erfahrungsaustausch

  • Gezielte, koordinierte Zucht verschiedener Arten

  • Verbreitung fachlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Ergebnisse durch Publikationen in Fachzeitschriften und durch Vorträge

  • Anlage einer möglichst vollständigen Kartei der Publikationen über die Tiergruppe der AG

  • Die AG soll Ansprechpartner für alle Fragen der Biologie, Systematik, Haltung und Zucht sein

  • In Verbindung mit dem DGHT- Vorstand soll auch der Schutz der Arten und Lebensräume betrieben werden.

Vorteile für die Untergruppierungen

  • Versicherungsschutz bei Veranstaltungen

  • Keine gesonderten Steuererklärungen notwendig

  • Spendenquittungen über die DGHT erhältlich
  • Das DGHT- Logo kann von der Untergruppierung verwendet werden
  • Die DGHT- Publikationen verschaffen ein größeres Forum für Berichte etc.
  • Projektbezogene Zuschüsse seitens der DGHT speziell für AGs möglich
  • Mitarbeit der Leitung im DGHT- Beirat
  • Der Leiter kann nach Rücksprache mit dem Vorstand für die DGHT auftreten

©DGHT 2005

Quelle: http://dght.de/satzung/gruppen.htm